Platzordnung für das Naherholungsgebiet „Arnumer See“

Um zu gewährleisten, dass alle Gäste sich im Naherholungspark „Arnumer See“ wohlfühlen und die Platzeinrichtungen stets ungehindert genutzt werden können, bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft, den Frieden, die Ruhe und die Ordnung in diesem Gebiet stören könnte, und die nachstehende Platzordnung einzuhalten.

  1. Das Naherholungsgebiet „Arnumer See“ umfasst den Wochenendplatz und den Campingplatz sowie alle dazugehörigen See-, Grün- und sonstigen Flächen.

  2. Für jeden, der sich im Naherholungsgebiet „Arnumer See“ aufhält, gilt diese Platzordnung.

  3. Mietzins und Preise
    Der Mietzins für die Standplätze ist in den einzelnen Mietverträgen geregelt. Alle sonstigen Preise gelten in der jeweils durch Aushang bekanntgemachten Fassung.

  4. Platzruhe
    Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sind unbedingt einzuhalten. Jeglicher Lärm ist während dieser Zeit zu vermeiden. Radio, Plattenspieler u. ä. Geräte dürfen auch außerhalb der Ruhezeiten nur innerhalb geschlossener Räume in Betrieb genommen werden. Regelungen, die von der Nachtruhe abweichen, werden jeweils durch Aushang bekanntgemacht.

  5. Baumbestand
    Für Beschädigungen des Baumbestandes sowie der Sträucher und des Rasens haften die Mieter bzw. Besucher in Höhe des angerichteten Schadens. Bäume und Sträucher dürfen nicht gerodet oder umgepflanzt werden. Das Aussägen der Äste ist vorher dem Platzwart zu melden.

  6. Brandsicherungsvorschriften
    Offenes Feuer darf auf dem gesamten Gelände nicht gelegt bzw. entzündet werden. Gasanlagen sind nach den jeweils geltenden technischen Vorschriften zu installieren und auch zu warten, darüber ist dem Platzwart regelmäßig Nachweis zu führen.

  7. Standplätze
    Standplätze werden gemietet, wie besichtigt. Jede Veränderung des Standplatzes, insbesondere auch seine Bearbeitung und Bepflanzung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

  8. Spielplatz
    Spiele sind nur auf den Spielplätzen, Ballspiele nur auf dem Sportplatz gestattet. Hier gilt auch die Einhaltung der Platzruhe.

  9. Hunde und Katzen

    Hunde müssen auf dem Platz ständig angeleint geführt werden. Kot ist nachhaltig durch die Halter zu beseitigen. Katzen dürfen nicht frei herumlaufen.

  10. Gewerbeausübung
    Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, insbesondere eines Gewerbes, die Begründung eines selbständigen Wohnsitzes auf dem gesamten Gelände durch Platzmieter, deren Begleiter oder Besucher ist unzulässig.

  11. Sanitäre Anlagen
    Die Wasch-, Dusch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Evtl. auftretende Verschmutzungen sind von den Verursachern sofort zu beseitigen. Die Benutzung der sanitären Anlagen ist Kindern unter 8 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet. Die Entnahme von heißem Wasser in den Waschanlagen zur Verwendung für Koch- und andere Zwecke ist nicht gestattet. In den Wintermonaten sind nur die sanitären Anlagen am Osterbruchweg geöffnet.

  12. Hausrecht
    Der Vermieter bzw. der Platzwart ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Gelände oder im Interesse der Gäste erforderlich ist.

  13. Haftung
    Für Schäden aller Art, die Mieter oder Besucher auf dem Gelände erleiden, wird nur gehaftet, sobald die Schäden durch den Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind.

  14. Platzwart
    Den Weisungen des Platzwartes muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen (z. B. Antennen).

  15. Baden
    Das Baden im See ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt und geschieht auf eigene Gefahr. Das Bauen von Stegen ist nicht erlaubt. Das bepflanzte Ufer darf nicht betreten werden.

  16. Allgemeines

    a) Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur zur Ein- und Ausfahrt in das bzw. aus dem Naherholungsgebiet und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen im Schritttempo benutzt werden. Lastkraftwagen haben auf dem Gelände ein Fahrverbot. Das Befahren der Quer- und Nebenwege ist nur den Anliegern zum Erreichen ihrer Plätze erlaubt. Im Winter hat sich bei schlechter Witterung bzw. bei Schneefall und Frost der Gast davon zu überzeugen, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis- und schneefrei gehalten werden. Falls erforderlich, sind die Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz abzustellen.

    b) Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserverunreinigung, ist es untersagt, Abwässer an nicht ausdrücklich dafür zugelassenen Stellen abzulassen. Es ist nicht erlaubt, Abwässer in den See einzuleiten. Bei Zuwiderhandlungen setzen sich die betreffenden Personen einer Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden aus und haften für entstandene Schäden.

    c) Die Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Containern zu lagern. Vor den Containern darf kein Abfall abgestellt werden. In den Containern dürfen nur solche Abfälle gelagert werden, die durch die Benutzung der Standplätze anfallen, d. h., es dürfen keine Abfälle von Zuhause mitgebracht werden. Gemähtes Gras gehört nicht in die Container. Die Plätze sind stets sauber zu halten. Die gärtnerischen Anlagen sind zu pflegen. Das Gras ist kurz zu halten.

    d) Die Kraftfahrzeuge der Mieter dürfen nicht auf oder neben den Wegen geparkt werden. Die Fahrzeuge der Besucher werden auf dem Parkplatz am Osterbruchweg abgestellt. Autowäsche und Reparaturen auf den Plätzen oder dem sonstigen Gelände sind untersagt.

    e) Das Befahren des Sees mit Motorbooten und ferngesteuerten Modellbooten ist verboten, ausgenommen Boote mit Elektromotoren. Das Benutzen von Segelbooten auf dem See ist nur nach vorheriger Erlaubnis durch den Vermieter möglich. Der Vermieter behält sich vor, nur eine bestimmte Anzahl von Segelbooten zuzulassen. Die Boote dürfen nicht in die bepflanzten Ufer gezogen werden, sie sind auf dem Standplatz des Mieters unterzubringen. Auf Schwimmer und Badende ist Rücksicht zu nehmen.


    Naherholungspark Arnumer See

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