Platzordnung für den
Naherholungspark „Arnumer See“
Um zu gewährleisten, dass sich alle Gäste bei uns wohl fühlen und die Platzeinrichtungen stets ungehindert genutzt werden können, bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft, den Frieden, die Ruhe und die Ordnung in diesem Gebiet stören könnte und die nachstehende Platzordnung einzuhalten:
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Für jede Person, die sich im Naherholungspark „Arnumer See“ aufhält, gilt diese Platzordnung. Insbesondere sind Gemeinschaftsanlagen schonend zu behandeln, da sie der Erholung, der Hygiene oder der Freizeitgestaltung aller dienen. Gefahren, die von solchen Anlagen ausgehen, sind nicht selbst zu beseitigen, sondern sofort dem Vermieter anzuzeigen.
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Mietzins und Preise
Der Mietzins für die Standplätze ist in den einzelnen Mietverträgen geregelt. Alle sonstigen Preise gelten in der jeweils durch Aushang bekannt gemachten Fassung. -
Platzruhe
Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. Jeglicher Lärm ist während dieser Zeit zu vermeiden. Audiogeräte dürfen auch außerhalb der Ruhezeiten nur innerhalb geschlossener Räume in Betrieb genommen werden. Regelungen, die von der Nachtruhe abweichen werden jeweils durch Aushang bekannt gemacht. -
Baumbestand
Für die Beschädigungen des Baumbestandes sowie der Sträucher und des Rasens haften die Mieter bzw. Besucher in Höhe des angerichteten Schadens. Bäume und Sträucher dürfen nicht gerodet oder umgepflanzt werden. Das Aussägen der Äste ist vorher dem Platzwart zu melden. -
Brandsicherungsvorschriften
Offenes Feuer darf auf dem gesamten Gelände nicht gelegt werden. Gasanlagen sind nach den jeweils gelten technischen Vorschriften zu installieren und auch zu warten, darüber ist dem Platzwart regelmäßig Nachweis zu führen. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Im Brandfall ist den Anweisungen der Vermieterin und der Feuerwehr Folge zu leisten. Reisemobile und Wohnwagen dürfen das Gelände nur mit einer gültigen Gasprüfung befahren. -
Standplätze
Standplätze werden gemietet wie besichtigt. Jede Veränderung des Standplatzes, insbesondere auch seine Bearbeitung und seine Bepflanzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. -
Spielplatz
Hier gilt auch die Einhaltung der Platzruhe. Die Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Der Mieter hat seine Kinder diesbezüglich zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Der Spielplatz kann nicht ständig von der Vermieterin überwacht werden. Der Mieter haftet für seine Kinder. Er hat diese insbesondere über die Gefahren der Spielanlagen zu belehren. Er hat sich bei der Vermieterin über eventuelle Gefahren zu erkundigen. -
Hunde und Katzen
Hunde – soweit diese erlaubt sind – sind stets an der Leine zu führen, andere Tiere sind so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Für die Sanitärgebäude und Kinderspielplätze besteht Verbot für die Tiere. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann die Vermieterin verlangen, dass dieses Tier der Freizeitanlage gänzlich ferngehalten wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Katzen dürfen nicht frei herumlaufen. -
Gewerbeausübung
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, insbesondere eines Gewerbes, die Begründung eines selbständigen Wohnsitzes auf dem gesamten Gelände durch Platzmieter, deren Begleiter oder Besucher sind unzulässig. -
Sanitäre Anlagen
Die Wasch-, Dusch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Evtl. auftretende Verschmutzungen sind von den Verursachern sofort zu beseitigen. Die Benutzung der sanitären Anlagen ist Kindern unter 8 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet. Die Entnahme von heißem Wasser in den Waschanlagen zur Verwendung von Koch- und anderen Zwecken ist nicht gestattet. In den Wintermonaten sind nicht alle sanitären Anlagen geöffnet. -
Hausrecht
Die Vermieterin bzw. der Platzwart ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Gelände oder im Interesse der Gäste erforderlich ist. -
Haftung
Für Schäden aller Art, die Mieter oder Besucher auf dem Gelände erleiden, wird nur gehaftet, sobald die Schäden durch die Vermieterin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind. -
Platzwart
Den Weisungen des Platzwartes muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen (z.B. Antennen). -
Baden
Das Baden im See ist nur an den dafür vorgesehen Stellen erlaubt und geschieht auf eigene Gefahr. Das Bauen von Stegen ist nicht erlaubt. Das bepflanzte Ufer darf nicht betreten werden. Vor allen Dingen muss der Schilfgürtel geschützt werden. -
Allgemeines
a) Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur zur Ein- und Ausfahrt in das bzw. aus dem Naherholungspark und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen im Schritttempo benutzt werden. Lastkraftwagen haben auf dem Gelände Fahrverbot. Das Befahren der Quer- und Nebenwege ist nur den Anliegern zum Erreichen ihrer Plätze erlaubt. Im Winter hat sich bei schlechter Witterung bzw. bei Schneefall und Frost der Gast davon zu überzeugen, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis- und schneefrei gehalten werden. Falls erforderlich, sind Kraftfahrzeuge außerhalb des Geländes abzustellen.
b) Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserverunreinigung ist es untersagt, Abwässer an nicht ausdrücklich dafür zugelassenen Stellen abzulassen. Es ist nicht erlaubt, Abwässer in das Gewässer einzuleiten. Das Düngen der Standplätze ist grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen setzen sich die betreffenden Personen einer Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden aus und haften für entstanden Schäden. Das Leitungswasser darf nicht zum Autowaschen und Rasensprengen verbraucht werden
c) Die Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Containern zu lagern. Die vorgeschriebene Sortierung ist zu beachten. Vor den Containern darf kein Abfall abgestellt werden. In den Containern dürfen nur solche Abfälle gelagert werden, die durch die Benutzung der Standplätze anfallen, d.h., es dürfen keine Abfälle von zu Hause mitgebracht werden. Gemähtes Gras gehört nicht in die Container. Die Plätze sind stets sauber zu halten. Die gärtnerischen Anlagen sind zu pflegen. Das Gras ist kurz zu halten.
d) Die Kraftfahrzeuge der Mieter dürfen nicht auf oder neben den Wegen geparkt werden. Die Fahrzeuge der Besucher werden auf dem Parkplatz außerhalb des Geländes abgestellt. Autowäsche und Reparaturen auf den Plätzen oder dem sonstigen Gelände sind verboten.
e) Das Befahren des Sees mit Motorbooten und ferngesteuerten Modellbooten ist verboten, ausgenommen Boote mit Elektromotoren. Das Benutzen von Segelbooten auf dem See ist nur nach vorheriger Erlaubnis durch die Vermieterin möglich. Die Vermieterin behält sich vor, nur eine bestimmte Anzahl von Booten zuzulassen. Die Boote dürfen nicht in die bepflanzten Ufer gezogen werden, sie sind auf dem Standplatz des Mieters unterzubringen. Auf Schwimmer und Badende ist Rücksicht zu nehmen.
f) Bauliche Veränderungen im Hinblick auf die Gewinnung oder Nutzung von erneuerbaren Energien, insbesondere Luft-Wärme-Pumpen, Photovoltaik-Anlagen (inkl. Balkonsolaranlagen), Solarthermie-Anlagen, Geothermie-Anlagen, Windkraftanlagen (vorstehende Aufzählung versteht sich ausdrücklich nicht als abschließend) sind grundsätzlich nicht gestattet. Das Einspeisen von elektrischer Energie ist untersagt. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass bei Vornahme einer vorstehend beschrieben baulichen Veränderung auf dem Standplatz ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegt, welcher nach erfolgter Abmahnung zur vermieterseitigen außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Die Errichtung und der Betrieb von Klimageräten/-anlagen, Elektro-Ladesäulen/ Vorrichtungen sowie das Laden von E-Mobilen, insbesondere Elektro-Kraftfahrzeugen, ist auf dem Standplatz strikt untersagt.
Naherholungspark Arnumer See