Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag Zimmer/Appartement der Naherholungspark Arnumer See GmbH & Co. KG.

1. Mit schriftlicher Anmeldung und von der Vermieterin bestätigter Annahme (Telefax oder E-Mail genügt) kommt ein Mietvertrag zustande. Das Mietobjekt entspricht der Beschreibung auf der Website. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietzins lt. gültiger Preisliste im Voraus zu zahlen. Für weitere Leistungen und Nutzungen ist entsprechend der gültigen Preisliste das jeweilige Entgelt zu zahlen.
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Für Personen, die ohne Anmeldung das Grundstück der Vermieterin vor oder innerhalb der Freizeitanlage nutzen, gilt folgendes:

(a) Die Anmeldung ist unverzüglich nachzuholen

(b) Wird von der Vermieterin die Anmeldung abgelehnt, haben diese Nutzer das Grundstück sofort zu verlassen. Die Vermieterin ist berechtigt, entsprechend der gültigen Preisliste ein Nutzungsentgelt zu verlangen und eine Pauschale von 25,00 € für das unberechtigte Nutzen ihres Grundstücks sowie eine weitere Pauschale von 50,00 € für Nachforschungen, die für die Feststellung der Personen erforderlich werden. Schadensersatz ist daneben nicht ausgeschlossen.

3. Die Platzordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie ist deutlich sichtbar ausgelegt (Rezeption, Internet). Bei Verstoß gegen diese kann das Mietverhältnis sofort gekündigt werden oder ein Fahrverbot für die Freizeitanlage ausgesprochen werden und Schlüssel und/oder Schrankenkarte eingezogen werden. Der Mieter ist dadurch nicht berechtigt, zu kündigen oder die Miete zu mindern.

4. Die Übergabe des Mietobjektes erfolgt ohne Haftung für Größe, Güte und Beschaffenheit. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch und Wettereinflüsse wie Sturm, Hagel, Schnee, Überschwemmungen und deren Folgen sowie durch wildlebende Tiere. Das Objekt befindet sich innerhalb einer Freizeitanlage (Campingplatz). Die Benutzung des Sees erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter aus Schäden, die dieser durch Einwirkungen von anderen Mietern oder Dritten erleidet oder deren Sachen erleiden (§701 BGB). Der Mieter hat die Vermieterin von jeglichen Ersatzansprüchen freizustellen, die Dritte aus einem Schaden, der durch den Mieter, seine Angehörigen, Besucher, durch die Freizeiteinrichtungen oder Fahrzeuge jeder Art entstanden sind, an die Vermieterin stellen.

6. Reservierungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Vermieterin verbindlich.

7. Wenn der Mieter 28 Tage vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurücktritt, ist dies kostenlos. Bei späterem Rücktritt sind folgende Schadensersatzpauschalen fällig:

bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50% des vereinbarten Gesamtmietpreises

ab 7 Tage vor Beginn der Mietzeit: 100% des vereinbarten Gesamtmietpreises

Mindestens wird aber eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € fällig, dies gilt auch bei Benennung eines Ersatzmieters.

Die Vermieterin empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie schützt den Mieter im Falle eines Reiserücktritts bei Tod, Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts.

8. Die Anreise soll von 15:00 bis 19:00 Uhr, die Abreise bis 11:00 Uhr erfolgen. Abweichende Zeiten sind mit der Vermieterin abzusprechen. Bei späterer Abreise ist ein weiteres Nutzungsentgelt in Höhe der Miete zu zahlen.

9. Die Vermieterin ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn gegen die Platzordnung verstoßen wird, sachgerechten Anweisungen der Vermieterin oder ihres Personals nicht Folge geleistet wird oder die Miete, Mietnebenkosten, Nutzungsentgelt und/oder Versicherungsleistungen, die fällig sind, nicht gezahlt werden.

10. Tiere sind auf der Freizeitanlage nur mit Zustimmung der Vermieterin erlaubt. Die Platzordnung ist genau zu beachten.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so sollen diese Bestimmungen durch die Bestimmungen des Gesetzes, die dem Sinn dieser am nächsten kommen, ersetzt werden. Der Vertrag ist dadurch nicht im Gesamten unwirksam.

12. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit zulässig, als Gerichtsstand Hannover vereinbart. Erfüllungsort ist Hannover. Es ist deutsches Recht vereinbart.

13. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bitte bei der Nutzung des Trinkwassers auf die Empfehlungen des Umweltbundesamtes achten. Diese können Sie der Broschüre "Ratgeber Trinkwasser aus dem Hahn" entnehmen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Stellplatzes für Tagescamper in der Naherholungspark Arnumer See GmbH & Co. KG.

1. Vertrag / Fälligkeit / Verzug / weitere Leistungen

(a) Mit schriftlicher Anmeldung des Mieters und Annahme der Vermieterin (Telefax oder E-Mail genügt) kommt ein Mietvertrag zustande. Der Stellplatz entspricht der Beschreibung im Prospekt bzw. auf der Homepage.

(b) Wird von der Vermieterin die Anmeldung abgelehnt, haben diese Nutzer das Grundstück sofort zu verlassen. Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, Eintrittsgeld entsprechend der gültigen Preisliste zu verlangen.

(c) Der Mieter erhält für den angemieteten Zeitraum eine gültige Schrankenkarte.

(d) Der Mieter ist verpflichtet, die Miete lt. gültiger Preisliste im Voraus bei Anreise zu zahlen. Die Miete ist nach Tagen oder Wochen bemessen.

(e) Der Mieter kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht spätestens am Tag seiner Anreise die Miete gezahlt hat.

(f) Für weitere Leistungen und Nutzungen ist entsprechend der gültigen Preisliste das jeweilige Entgelt zu zahlen. Für Personen, die ohne Anmeldung das Grundstück der Vermieterin vor oder innerhalb der Freizeitanlage nutzen, ist die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.

(g) Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Platzordnung

Die Platzordnung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Sie ist deutlich sichtbar ausgelegt (Rezeption, Internet). Bei Verstoß gegen die Platzordnung kann das Mietverhältnis sofort gekündigt werden. Der Mieter hat den Stellplatz zu räumen und die Freizeitanlage sofort zu verlassen.

3. Übergabe / Haftung

(a) Die Übergabe des Stellplatzes erfolgt ohne Haftung für Größe, Güte und Beschaffenheit. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch und Wettereinflüsse wie Sturm, Hagel, Schnee, Überschwemmungen und deren Folgen sowie durch wildlebende Tiere. Der Stellplatz befindet sich innerhalb einer Freizeitanlage (Campingplatz). Die Benutzung des Sees erfolgt auf eigene Gefahr.

(b) Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter aus Schäden, die dieser durch Einwirkungen von anderen Mietern oder Dritten erleidet oder deren Sachen erleiden (§ 701 BGB). Der Mieter hat die Vermieterin von jeglichen Ersatzansprüchen freizustellen, die Dritte aus einem Schaden, der durch den Mieter, seine Angehörigen, Besucher, durch die Freizeiteinrichtungen oder Fahrzeuge jeder Art entstanden sind, an die Vermieterin stellen.

4. Reservierungen / Storno

(a) Reservierungen werden nur mit schriftlicher Bestätigung der Vermieterin verbindlich.

(b) Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich, per Fax oder E-Mail bis 1 Tag vor Anreise vorzunehmen.

(c) Für Gruppen ab 6 Personen gilt:

Bei Nichtanreise, späterer Anreise, Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt für eine Dauer von bis zu 2 Tagen in voller Höhe und für jeden weiteren Tag in Höhe von 50% zu zahlen. 

5. Anreise

(a) Die Anreise kann von 14:00 bis 19:00 Uhr, die Abreise muss bis 11:00 Uhr erfolgen. Abweichende Zeiten sind mit der Vermieterin im Voraus abzusprechen.

(b) Bei späterer Abreise ist weiteres Nutzungsentgelt in Höhe des Tagesentgelts zu zahlen. Die Wirkungen des § 545 BGB (stillschweigende Verlängerungen des Mietvertrages nach Ablauf der Mietzeit) sind ausgeschlossen.

6. Kündigung

Die Vermieterin ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn vom Mieter gegen die Platzordnung verstoßen wird, sachgerechten Anweisungen der Vermieterin oder ihres Personals nicht Folge geleistet wird oder die Miete, Mietnebenkosten, Nutzungsentgelt und evtl. Versicherungsleistungen, die fällig sind, nicht gezahlt werden.

7. Tiere / Angeln

(a) Tiere sind auf der Freizeitanlage nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin erlaubt.

(b) Angeln im See ist nur mit gültigem Fischereierlaubnisschein und vorheriger Genehmigung des Platzwartes gegen Entgelt möglich. Die Platzordnung ist genau zu beachten.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sollen diese Bestimmungen durch die Bestimmungen des Gesetzes, die dem Sinn dieser am nächsten kommen, ersetzt werden. Der Vertrag ist dadurch nicht im Gesamten unwirksam. 

9. Gerichtsstand / Erfüllungsort / anwendbares Recht

(a) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist soweit zulässig als Gerichtsstand Hannover vereinbart.

(b) Erfüllungsort ist Hannover.

(c) Es ist deutsches Recht vereinbart.

 

Zeichen: GB/MH Revision 01.07.2020

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